Investition von Geld & non-monetären Werten
Es gibt zwei Arten von Investitionen:
- Investition im betriebswirtschaftlichen Sinne bedeutet die Hingabe von Geld für den Erwerb von Rechten und der damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen (Gewährung von Darlehen, Kauf von Anleihen oder Gesellschaftsanteilen, Kauf von Immobilien etc.)
- Im weiteren Sinne „investieren“ Personen zur Chancenrealisierung auch non-monetären Werte wie Know-How, Geistiges Eigentum, Mühen, Arbeit und Lebenszeit in Projekte oder Unternehmungen.
Nicht selten kommt es zu Mischformen zwischen monetären und non-monetären Investitionen, z.B. wenn ein Immobilienentwickler ein Grundstück kauft und es danach (weiter)entwickelt oder wenn ein Geschäftsführer Aktien an dem von ihm geleiteten Unternehmen erwirbt, das er durch seine Arbeit „voranbringen“ will.
Bei allen Investitionen gibt es investmenttyp-abhängige und allgemeine, investmenttyp-unabhängige, Risiken.
Zu den allgemeinen – investmenttyp-unabhängigen – Investitionsrisiken gehören:
- irriges Vertrauen in falsche, missverrständliche oder unvollständige Auskünfte vor Hergabe der monetären oder non-monetären Investitionsmittel
- Insolvenz eines Investitionsnehmers
- Nicht- oder Schlechtleistung eines Vertragspartners (performance risk)
- mangelnde Informations- und Kontrollmöglichkeiten des Investitionsgebers nach Hergabe der Investitionsmittel
- Rechtsunsicherheiten aufgrund unklarer oder unvollständiger Vertragstexte
Barber Odenbach verwendet verschiedene Vertragsgestaltungstechniken und Vertragstexte, mit denen die genannten investmenttyp-unabhängigen Risiken auf ein akzeptables Niveau gesenkt werden können.
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